1.1 Für alle Verträge über Softwareentwicklung und Systemadministration zwischen Loosen-IT (im Folgenden "Dienstleister") und dem Auftraggeber (im Folgenden "Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn der Kunde allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Dienstleister ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2.1 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Der Dienstleister schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Geschuldet ist die Bereitstellung von Softwarelösungen und Systemadministrationsdiensten in einer Art und Weise, die den Anforderungen des Vertrags-/Auftragszwecks entspricht.
3.1 Sämtliche Leistungen, die der Dienstleister für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Kunde während oder nach Leistungserbringung von dem Dienstleister Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann der Dienstleister eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Dienstleister auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entgelt für Softwareentwicklung und einem Entgelt für Systemadministration zusammen. Die genaue Höhe der Vergütung wird in den individuellen Vereinbarungen festgelegt. Weitergehende Nutzungen und Dienstleistungen müssen gesondert vergütet werden.
4.1 Die Vergütung ist zu den vereinbarten Zahlungszeitpunkten fällig, spätestens jedoch einen Monat nach Projektabschluss.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann Loosen-IT Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5.1 Für alle durch den Dienstleister entwickelten Softwareprodukte bleibt dieser auch der alleinige Lizenzurheber.
5.2 Sofern nicht ausdrücklich anders durch einen Lizenzvertrag vereinbart, ist die Standard-Lizenz die Creative Commons-Lizenz CC-BY-ND-3.0-DE (Namensnennung - Keine Bearbeitung - Deutschland). Diese Lizenz erlaubt es dem Kunden, das Produkt zu verwenden und zu verbreiten, solange er den Dienstleister als Urheber nennt und keine Veränderungen an dem Produkt vornimmt.
5.3 Wenn bei der Entwicklung eines Projekts Dritte Dienstleister involviert werden, werden die Lizenzen und Urheberrechte gemäß individuell vereinbarter Bedingungen auf den Kunden übertragen. Dies gewährleistet, dass der Kunde die erforderlichen Rechte für die Verwendung der Softwarelösung oder eingerichteten Programme besitzt.
5.4 Alle Nutzungs- und vereinbarten Lizenzrechte gehen erst durch die vollständige Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
5.5 Der Dienstleister hat das Recht, öffentlich mit abgeschlossenen Projekten, beispielsweise in einem Portfolio oder auf der Unternehmenswebsite, zu werben und den Kunden als Referenz zu nennen.
6.1 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, insbesondere nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, Datenverlust, zusätzlichen Arbeitsaufwand, entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle, die durch die Nutzung der im Rahmen einer Dienstleistung eingerichteten oder entwickelten Softwareprodukte entstehen.
6.2 Liegen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit vor, so gilt der Haftungsausschluss aus 6.1 nicht.
6.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt der Dienstleister gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung, es sei denn, den Diensteister trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein fahrlässiges Verschulden.
6.4 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Dienstleister übergebenen Vorlagen, Bilder, Videos etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde den Dienstleister von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.5 Der Kunde hat die entwickelten oder eingerichteten Softwarelösungen auf etwaige Mängel zu überprüfen. Einen Monat nach Projektabgabe entfällt jeglicher Anspruch des Kunden auf vollständige oder teilweise Rückzahlungen.
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
8.1 Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Dienstleister die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen.
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.